Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis
Stand: August 2024
1. Geltungsbereich der AGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Leistungen der aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (nachfolgend „aQua-Institut“ genannt) sowie für die vom aQua-Institut betriebenen Cloud-Dienste (z.B. Praxisdashboard), die zur Durchführung des Qualitätssiegels Nachhaltige Praxis (nachfolgend „Qualitätssiegel“ genannt) eingesetzt werden. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Abweichende Bedingungen der Kunden (dies sind z.B. Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ); sie werden nachfolgend „Einrichtungen“ genannt) akzeptiert das aQua-Institut nicht. Dies gilt auch, wenn das aQua-Institut der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Teilnahme am Qualitätssiegel, Registrierung und Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss setzt die Registrierung der Einrichtung auf der vom aQua-Institut zur Verfügung gestellten Website voraus. Die Einrichtung verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Das aQua-Institut behält sich das Recht vor, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
2.2. Nach Abschluss der Registrierung hat die Einrichtung die Möglichkeit, im Praxisdashboard den Prozess zur Erreichung des Qualitätssiegels zu aktivieren und damit eine Bestellung zu tätigen. Vor dem Abschicken der verbindlichen Bestellung kann die Einrichtung die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung kann jedoch nur übermittelt werden, wenn die Einrichtung durch Setzen der Checkbox „Ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.“ diese AGB akzeptiert und dadurch in ihren Antrag aufgenommen hat. An den Antrag ist die Einrichtung für die Dauer von zwei Wochen gebunden.
2.3. Einrichtungen, die übermehrere Standorte verfügen, müssen für jeden Standort eine eigenständige Bestellung tätigen. Maßgeblich für die Standortdefinition ist das Vorhandensein einer eigenständigen Betriebsstättennummer (BSNR) im Rahmen der kollektivvertraglichen Abrechnung.
2.4. Das aQua-Institut wird den Eingang des Antrags unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Antrags, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
2.5. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das aQua-Institut den Antrag durch Annahmeerklärung annimmt.
2.6. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird der Einrichtung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) zugesandt und vom aQua-Institut unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
3. Leistungen des aQua-Instituts
3.1. Das aQua-Institut stellt den am „Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis“ teilnehmenden Einrichtungen ein umfassendes Angebot mit den folgenden Leistungen und Plattformen zur Verfügung:
a. Die Einrichtung absolviert zunächst die für das Qualitätssiegel entwickelten E-Learning- Module, die die spezifischen Nachhaltigkeitsthemen enthalten. Auf der Grundlage des Gelernten und mithilfe von unterstützenden Materialien führt die Einrichtung dann eine Bestandsaufnahme in der Einrichtung durch und dokumentiert dies im Praxisdashboard.
b. Bei der Bestandsaufnahme identifizierte Defizite, Optimierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten sind abzuleiten. Die Einrichtung plant und setzt entsprechend die Verbesserungsmaßnahmen um. Die Ergebnisse werden ebenfalls im Praxisdashboard von der Einrichtung dokumentiert.
c. Auf Anfrage der Einrichtung plant und führt das aQua-Institut ein Audit durch. Im Rahmen des Audits wird überprüft, ob die Ergebnisse den Qualitätsanforderungen des Qualitätssiegels entsprechen. Das Audit findet in der Regel über eine geschützte Online- Plattform als Videokonferenz statt.
3.2. Die Einrichtung erhält einen passwortgeschützten Online-Zugang zum Praxisdashboard und einen Zugang für eine E-Learning Plattform mit zwei Lizenzen für zwei Nutzer, einen ärztlichen und einen nicht-ärztlichen, zum Lernpaket Nachhaltige Praxis sowie zur Materialienseite mit unterstützenden Informationsmaterialien. Der Zugang zum Praxisdashboard besteht für vier Jahre ab dem Zeitpunkt der Freischaltung. Darin enthalten ist eine einjährige Frist, innerhalb derer das E-Learning und das Audit erfolgreich umgesetzt werden muss und eine anschließende, dreijährige Phase, in der der Zugang zu den Materialien des Dashboards offengehalten wird.
3.3. Die Leistungen des aQua-Instituts umfassen keine persönliche Beratung zur Umsetzung der Qualitätsanforderungen der Stiftung Praxissiegel e.V. Es stellt lediglich digitale Unterstützungsinstrumente zur Verfügung mit denen die Einrichtung die Anforderungen messen und umsetzen kann. Der telefonische und schriftliche Support beschränkt sich dementsprechend auf technische Probleme bei der Anwendung der Unterstützungsinstrumente sowie auf organisatorische Fragestellungen z.B. im Hinblick auf die Planung und den Ablauf des Audits.
4. Leistungen der Stiftung Praxissiegel e. V.
Folgende Leistungen der Stiftung Praxissiegel e. V. sind mit der Teilnahmegebühr abgegolten:
- Abschließende Prüfung der Voraussetzungen zum Erhalt des Qualitätssiegels
- Benachrichtigung der Einrichtung über die Ergebnisse der Teilnahme am Zertifizierungsprozess
- Ggf. Übergabe des Zertifikats und des Qualitätssiegel-Logos in digitaler Form
- Veröffentlichung der Einrichtung mit gültigem Qualitätssiegel im Internet
5. Vergabe des Qualitätssiegels
5.1. Die Vergabe des Qualitätssiegels erfolgt durch die Stiftung Praxissiegel e. V. auf Basis der Ergebnisse des Audits vor dem Hintergrund der für das Qualitätssiegel gültigen Qualitätsanforderungen der Stiftung Praxissiegel e. V. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Anforderungen und Kriterien der Stiftung Praxissiegel e. V., die zum Erhalt des Qualitätssiegels zu erfüllen sind (https://www.praxissiegel.de/). Das Qualitätssiegel ist drei Jahre ab Datum des Audits gültig und kann nach Ablauf dieser Frist durch erneute Durchführung des oben beschriebenen Ablaufs inklusive Audit verlängert werden.
5.2. Sofern die Einrichtung die Qualitätsanforderungen nicht erfüllt, erhält sie dazu eine Rückmeldung Die Einrichtung hat die Möglichkeit, die fehlenden Kriterien nachzubessern und sich erneut für ein Audit anzumelden. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten, die der Einrichtung mit der Rückmeldung mitgeteilt werden.
5.3. Stiftung Praxissiegel e. V. ist berechtigt, alle Einrichtungen, die das Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis erhalten haben, zu veröffentlichen
6. Nutzung des Qualitätssiegels
Die Einrichtung ist berechtigt, das Qualitätssiegel während der Gültigkeitsdauer zu nutzen. Die Nutzung des Qualitätssiegels darf nicht irreführend oder missbräuchlich erfolgen und ist auf den Geltungsbereich der Qualifizierung beschränkt.
7. Zahlungsbedingungen
Für die Nutzung des Angebots mit Zugang zu den Plattformen, die zur Durchführung des Qualitätssiegels eingesetzt werden, fallen Gebühren an. Die Gebühren sind auf der Website des aQua-Instituts einsehbar. Die Gebühren sind per Vorkasse innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen.
8. Rücktrittsbedingungen
Innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrags (siehe Abschnitt 2, Satz 3) haben Sie ein vertraglich vereinbartes Recht, ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Ein Rücktritt muss per E-Mail an [email protected] erfolgen. Die Rücküberweisung des Geldes erfolgt durch das aQua-Institut innerhalb von 14 Tagen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass es sich hierbei um ein vertragliches Rücktrittsrecht handelt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht der Einrichtung nicht zu, da ein solches nur für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt.
9. Zugang zu Praxisdashboard, E-Learning Plattform und Materialienseite
Einrichtungen, die das Qualitätssiegel „Nachhaltige Praxis“ implementieren, erhalten zwei Nutzerlizenzen mit Zugang zum Praxisdashboard, zur E-Learning Plattform mit Zugriff auf die, auf das Qualitätssiegel zugeschnittenen, E-Learning Module und auf die Begleitmaterialien auf der Materialienseite.
10. Urheberrechte
Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von zur Verfügung gestellten Unterlagen, auch auszugsweise, sind dem aQua-Institut vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen keine Reproduktionen vorgenommen werden. Bereitgestellte Instrumente und Materialien dürfen von der Einrichtung nur für den internen Gebrauch verwendet und nicht an Dritte außerhalb der Einrichtung weitergegeben oder diesen Zugang dazu gewährt werden.
11. Datenschutz und Geheimhaltung
11.1. Das aQua-Institut behandelt alle personenbezogenen Daten der Einrichtung streng vertraulich und verwendet diese nur im Rahmen der Qualifizierung. Die Einrichtung erklärt sich damit einverstanden, dass ihre Daten zur Durchführung der Qualifizierung und zur Erfüllung der Vertragspflichten erhoben und verwendet werden dürfen; Daten, die zur Umsetzung der Leistungen gemäß Ziffer 4. benötigt werden, dürfen an die Stiftung Praxissiegel e. V. weitergeleitet werden.
11.2. Die Vertragsparteien (teilnehmende Einrichtung, aQua-Institut, Stiftung Praxissiegel e. V.) verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Angebots „Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis“ über die jeweils andere Partei, deren Mitarbeiter, Mitglieder, Kunden, Lieferanten mittelbar, unmittelbar, mündlich oder schriftlich bekannt werden, geheim zu halten.
11.3. Als vertrauliche Informationen gelten Dateien, Daten, Datenbanken, Dokumentationen, Unterlagen, Schriftstücke, der Inhalt vertraglicher Vereinbarungen, persönliche, wirtschaftliche, organisatorische und technische Verhältnisse etc. (im folgenden Daten genannt).
11.4. Als nicht vertrauliche Informationen gelten jene, die
- bereits allgemein bekannt oder zur Veröffentlichung bestimmt sind oder
- bereits vor Veröffentlichung im Besitz von einer der Vertragsparteien waren, die weder direkt noch indirekt von einer der Vertragsparteien vor der Offenlegung zugänglich gemacht wurden oder
- einer der Vertragsparteien von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung regelmäßig zugänglich gemacht wurden oder
- unabhängig von der jeweils anderen Vertragspartei, ohne diese Vereinbarung zu verletzen, gewonnen wurden.
11.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei, die einer der Vertragsparteien, ihren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen, Geschäftsführern oder anderen von ihnen eingesetzten natürlichen und juristischen Personen (im folgenden Personen genannt) anvertraut wurden oder die den Personen bei Gelegenheit bekanntgeworden sind, sowie beiläufig erhaltene Daten, ausschließlich im Zusammenhang mit Verhandlungen und/oder der Durchführung von Verträgen zu verwenden und sie Dritten weder teilweise noch vollständig mitzuteilen.
11.6 Ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei ist keine der Parteien berechtigt, die Daten an nicht mit der Verhandlung oder Durchführung von Verträgen beschäftigte Dritte, weder als Ganzes noch in Teilen zu verwenden, zu verarbeiten, an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Form zu verwerten. Dritte im Sinne dieser Geheimhaltungsvereinbarung sind nicht Mitarbeiter und Berater der Parteien sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen, die die Informationen aufgrund ihrer Tätigkeit im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit zwingend benötigen. Die Parteien werden diese Personen zur Geheimhaltung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichten, soweit sie nicht bereits anderweitig in gleichem Maße vertraglich verpflichtet wurden oder gesetzlich verpflichtet sind. Die Vertragsparteien dürfen die Daten nur solchen Personen zugänglich machen, die sie im selben Umfang zur Geheimhaltung schriftlich verpflichtet haben.
11.7 Das Qualitätssiegel Nachhaltige Einrichtung wird kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. Zu diesem Zweck kooperiert das aQua-Institut mit folgenden Einrichtungen:
- Institut für Allgemeinmedizin, Johann-Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt am Main
- Institut für Allgemeinmedizin, Universitätsklinikum Köln
- Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung, Universitätsklinikum Heidelberg
Die teilnehmende Einrichtung willigt ein, dass ihre Daten für Zwecke der Evaluierung und Weiterentwicklung verwendet und dafür ggf. an diese Einrichtungen weitergegeben werden dürfen und diese ggf. mit der Einrichtung in Kontakt treten dürfen.
12. Änderung der AGB
12.1. Das aQua-Institut behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden der Einrichtung per E-Mail oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und treten sechs Wochen nach Bekanntgabe in Kraft, sofern die Einrichtung nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht. Unterlässt die Einrichtung einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird das aQua-Institut die Einrichtung im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
12.2. Ausgeschlossen vom Recht der Änderung der AGB nach dieser Ziffer sind Regelungen, die die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1. Für alle Ansprüche aus den vorgenannten Bestimmungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Göttingen.
13.2. Sind oder werden einzelne Punkte der Teilnahmebedingungen unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
aQua — Institut für angewandte Qualitätsförderung
und Forschung im Gesundheitswesen GmbH
Maschmühlenweg 8–10
37073 Göttingen
Geschäftsführer:
Dipl.-Kfm. Björn Broge
Dipl.-Gesundheitswirt (FH) Andreas Gutscher, M.P.H.
Prof. Dr. med. Dipl.-Soz. Joachim Szecsenyi
Göttingen, 1. August 2024