Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis

Stand: Juni 2023

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Leistungen der aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (nachfolgend „aQua-Institut“ genannt) sowie für die vom aQua-Institut betriebenen unterstützenden digitalen Hilfsmittel: Praxisdashboard, E-Learning Plattform weLearn.academy und Materialienseite zur Durchführung des Qualitätssiegels Nachhaltige Praxis (nachfolgend „Qualitätssiegel“ genannt). Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Abweichende Bedingungen der Praxis akzeptiert das aQua-Institut nicht. Dies gilt auch, wenn das aQua-Institut der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Teilnahme am Qualitätssiegel, Vertragsschluss

1. Die Praxis stellt den Antrag zur Teilnahme am Qualitätssiegel über die Online-Registrierung im Praxisdashboard. Der Antragsteller verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Das aQua-Institut behält sich das Recht vor, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Anforderungen der Stiftung Praxissiegel zum Erhalt des Qualitätssiegels (https://www.praxissiegel.de/).

2. An den Antrag ist die Praxis für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Das aQua-Institut wird den Eingang des Antrags unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Antrags, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das aQua-Institut den Antrag durch Annahmeerklärung annimmt.

4. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Der Vertragstext wird der Praxis auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt und vom aQua-Institut unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

3. Leistungen des aQua-Instituts

1. Das aQua-Institut stellt den am „Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis“ teilnehmenden Arztpraxen ein umfassendes Angebot mit den folgenden Leistungen und Plattformen zur Verfügung:

a. Die Praxis absolviert zunächst speziell für das Qualitätssiegel entwickelte E-Learning-Module. Auf der Grundlage des Gelernten und mithilfe von unterstützenden Materialien führt die Praxis dann eine Bestandsaufnahme in der Praxis durch und dokumentiert dies im Praxisdashboard.

b. Auf Grundlage dieser Verbesserungsmöglichkeiten plant und führt die Praxis die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen durch. Die Ergebnisse werden ebenfalls im Praxisdashboard von der Praxis dokumentiert.

c. Auf Anfrage der Praxis plant und führt das aQua-Institut ein Audit der Praxis durch. Im Rahmen des Audits wird überprüft, ob die Ergebnisse den Qualitätsanforderungen des Qualitätssiegels entsprechen. Das Audit findet in der Regel über eine Videokonferenz statt.

2. Die Praxis erhält einen passwortgeschützten Online-Zugang zum Praxisdashboard und einen Zugang für die E-Learning Plattform weLearn.academy mit zwei Lizenzen für zwei Nutzer, einen ärztlichen und einen nicht-ärztlichen, zum Lernpaket Nachhaltige Praxis sowie zur Materialienseite mit unterstützenden Informationsmaterialien. Der Zugang zum Praxisdashboard besteht für maximal 4 Jahre. Darin enthalten ist eine maximal einjährige Frist, innerhalb derer das Audit erfolgreich umgesetzt werden muss und eine anschließende, dreijährige Phase, in der der Zugang zu den Materialien des Dashboards offen gehalten wird.

3. Telefonischer und schriftlicher Support, z.B. für die Planung und den Ablauf des Audits

4. Leistungen der Stiftung Praxissiegel e. V.

Folgende Leistungen der Stiftung Praxissiegel e. V. sind mit der Teilnahmegebühr abgegolten:

  • Prüfung der Ergebnisse der Einrichtung
  • Benachrichtigung der Praxis über die Ergebnisse
  • Qualitätssiegel-Logo und Urkunde in digitaler Form
  • Veröffentlichung der Einrichtungen mit gültigem Qualitätssiegel im Internet
  • Beteiligung an der Evaluation der Wirksamkeit des Qualitätssiegels

5. Vergabe des Qualitätssiegels

Die Vergabe des Qualitätssiegels erfolgt durch die Stiftung Praxissiegel e. V. auf Basis der Ergebnisse des Audits vor dem Hintergrund der für das Qualitätssiegel gültigen Qualitätsanforderungen der Stiftung Praxissiegel e. V. Die gültigen Qualitätsanforderungen sind auf der Webseite der Stiftung Praxissiegel e. V. veröffentlicht. Das Qualitätssiegel ist drei Jahre ab Ausstellung gültig und kann nach Ablauf dieser Frist durch erneute Durchführung des oben beschriebenen Ablaufs samt Audit verlängert werden.

Sofern die Praxis die Qualitätsanforderungen nicht erfüllt, erhält sie dazu eine Rückmeldung von Stiftung Praxissiegel e. V. Die Praxis hat die Möglichkeit, diese Anforderungen nachzubessern und sich erneut für ein Audit und eine Prüfung der Qualitätsanforderungen anzumelden. Hierfür entstehen aufwandsabhängig zusätzliche Kosten, die der Praxis mit der Rückmeldung mitgeteilt werden.

Stiftung Praxissiegel e. V. ist berechtigt, alle Einrichtungen, die das Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis erhalten haben, zu veröffentlichen (beispielsweise auf der Webseite der Stiftung Praxissiegel e. V.).

6. Nutzung des Qualitätssiegels

Die Praxis ist berechtigt, das Qualitätssiegel während der Gültigkeitsdauer zu nutzen. Die Nutzung des Qualitätssiegels darf nicht irreführend oder missbräuchlich erfolgen und ist auf den Geltungsbereich der Qualifizierung beschränkt.

7. Zahlungsbedingungen

Für die Nutzung des Angebots mit Zugang zu den Plattformen zur Durchführung des Qualitätssiegels fallen Gebühren an. Die Gebühren sind auf der Webseite des aQua-Instituts einsehbar. Die Gebühren sind per Vorkasse innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Die Freischaltung der Online-Zugänge zum Praxisdashboard sowie zur weLearn.academy erfolgt nach der Prüfung des Geldeingangs in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.

8. Rücktrittsbedingungen

Innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrags (siehe Abschnitt 2, Satz 3) haben Sie ein vertraglich vereinbartes Recht, ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Ein Rücktritt muss per E-Mail an [email protected] erfolgen. Die Rücküberweisung des Geldes erfolgt durch das aQua-Institut innerhalb von 14 Tagen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass es sich hierbei um ein vertragliches Rücktrittsrecht handelt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht der Praxis nicht zu, da ein solches nur für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt.

9. Zugang zu Praxisdashboard, E-Learning Plattform und Materialienseite

Arztpraxen, die das Qualitätssiegel „Nachhaltige Praxis“ implementieren, erhalten zwei Nutzerlizenzen mit Zugang zum Praxisdashboard, zur E-Learning Plattform weLearn.academy mit Zugriff auf die, auf das Qualitätssiegel zugeschnittenen, E-Learning Module und auf die Begleitmaterialien auf der Materialienseite. Diese drei Plattformen werden von der aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH betrieben.

10. Urheberrechte

Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von zur Verfügung gestellten Unterlagen, auch auszugsweise, sind dem aQua-Institut vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen keine Reproduktionen vorgenommen werden. Bereitgestellte Instrumente und Materialien dürfen von der Praxis nur für den internen Gebrauch verwendet und nicht an Dritte außerhalb der Praxis weitergegeben oder diesen Zugang dazu gewährt werden.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

Das aQua-Institut behandelt alle personenbezogenen Daten der Praxis streng vertraulich und verwendet diese nur im Rahmen der Qualifizierung. Die Praxis erklärt sich damit einverstanden, dass ihre Daten zur Durchführung der Qualifizierung und zur Erfüllung der Vertragspflichten erhoben und verwendet werden dürfen; Daten, die zur Umsetzung der Leistungen gemäß Abschnitt 4 benötigt werden, dürfen an die Stiftung Praxissiegel e. V. weitergeleitet werden.

Die Vertragsparteien (teilnehmende Praxis, aQua-Institut, Stiftung Praxissiegel e. V.) verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Angebots „Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis“ über die jeweils andere Partei, deren Mitarbeiter, Mitglieder, Kunden, Lieferanten mittelbar, unmittelbar, mündlich oder schriftlich bekannt werden, geheim zu halten.

Als vertrauliche Informationen gelten Dateien, Daten, Datenbanken, Dokumentationen, Unterlagen, Schriftstücke, der Inhalt vertraglicher Vereinbarungen, persönliche, wirtschaftliche, organisatorische und technische Verhältnisse etc. (im folgenden Daten genannt).

Als nicht vertrauliche Informationen gelten jene, die

  • bereits allgemein bekannt oder zur Veröffentlichung bestimmt sind oder
  • bereits vor Veröffentlichung im Besitz von einer der Vertragsparteien waren, die weder direkt noch indirekt von einer der Vertragsparteien vor der Offenlegung zugänglich gemacht wurden oder
  • einer der Vertragsparteien von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung regelmäßig zugänglich gemacht wurden oder
  • unabhängig von der jeweils anderen Vertragspartei, ohne diese Vereinbarung zu verletzen, gewonnen wurden.

Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei, die einer der Vertragsparteien, ihren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen,Geschäftsführern oder anderen von ihnen eingesetzten natürlichen und juristischen Personen (imfolgenden Personen genannt) anvertraut wurden oder die den Personen bei Gelegenheit bekanntgeworden sind, sowie beiläufig erhaltene Daten, ausschließlich im Zusammenhang mit Verhandlungen und/oder der Durchführung von Verträgen zu verwenden und sie Dritten weder teilweise noch vollständig mitzuteilen.

Ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei ist keine der Parteien berechtigt,die Daten an nicht mit der Verhandlung oder Durchführung von Verträgen beschäftigte Dritte, weder als Ganzes noch in Teilen zu verwenden, zu verarbeiten, an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Form zu verwerten. Dritte im Sinne dieser Geheimhaltungsvereinbarung sind nicht Mitarbeiter und Berater der Parteien sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen, die die Informationen aufgrund ihrer Tätigkeit im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit zwingend benötigen. Die Parteien werden diese Personen zur Geheimhaltung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichten, soweit sie nicht bereits anderweitig in gleichem Maße vertraglich verpflichtet wurden oder gesetzlich verpflichtet sind. Die Vertragsparteien dürfen die Daten nur solchen Personen zugänglich machen, die sie im selben Umfang zur Geheimhaltung schriftlich verpflichtet haben.

Das Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis wird kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. Zu diesem Zweck kooperiert das aQua-Institut mit folgenden Einrichtungen:

  • Institut für Allgemeinmedizin, Johann-Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt am Main
  • Institut für Allgemeinmedizin, Universitätsklinikum Köln

Die teilnehmende Einrichtung willigt ein, dass ihre Daten für Zwecke der Evaluierung und Weiterentwicklung verwendet und dafür ggf. an diese Einrichtungen weitergegeben werden dürfen und diese ggf. mit der Einrichtung in Kontakt treten dürfen.

12. Änderung der AGB

Das aQua-Institut behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden der Praxis per E-Mail oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und treten sechs Wochen nach Bekanntgabe in Kraft, sofern die Praxis nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht. Unterlässt die Praxis einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird das aQua-Institut die Praxis im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

Ausgeschlossen vom Recht der Änderung der AGB nach dieser Ziffer sind Regelungen, die die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Ansprüche aus den vorgenannten Bestimmungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Göttingen.

Sind oder werden einzelne Punkte der Teilnahmebedingungen unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

aQua — Institut für angewandte Qualitätsförderung
und Forschung im Gesundheitswesen GmbH
Maschmühlenweg 8–10
37073 Göttingen

Geschäftsführer:
Prof. Dr. med. Dipl.-Soz. Joachim Szecsenyi
Dipl.-Kfm. Björn Broge
Dipl.-Gesundheitswirt (FH) Andreas Gutscher, M.P.H.

Göttingen, Juni 2023